Finanzkontrolle
Fachvereinigung der Finanzkontrollen
der deutschsprachigen Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein

 

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Zur aktuellen Honorarthematik
Direktion EFK wieder komplett
Wahl zum Direktor der EFK

Rechnungslegungsrecht

Planung und Risikoanalyse der Finanzkontrollen
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Aktuelles

16. 01. 2014


Zur aktuellen Honorarthematik  
 

 

 

 

 

 

Die Finanzkontrolle des Kantons Basel-Landschaft hat die Behandlung der Honorarbezüge kantonaler Exekutivmitglieder aufgegriffen. Die sich daraus ergebenden Sachverhalte sind in der Folge auf breites öffentliches Interesse gestossen. Dabei stehen insbesondere die Opportunität der privat vereinnahmten Entschädigungen sowie die Einsitznahme von Exekutivmitgliedern in Führungsorganen von selbständigen Einrichtungen im Zentrum der Diskussion. Die Klärung dieser Fragen obliegt grundsätzlich dem Gesetzgeber und bedarf nach Auffassung der Fachvereinigung der Finanzkontrollen1 einer Regelung, sofern diese noch nicht erfolgt ist.


Die Aufgaben der Finanzkontrollen im geschilderten Kontext beziehen sich auf die Einhaltung der finanzrelevanten rechtlichen Grundlagen. Dazu gehören unter anderem auch Rechtserlasse über Entschädigungen aus Abordnungen von Exekutivmitgliedern, soweit solche bestehen. Diese sind in den einzelnen Gemeinwesen unterschiedlich ausgestaltet. Ob allfällige Rechtsverstösse vorliegen, muss somit im Lichte der jeweils geltenden Rechtsgrundlagen beurteilt werden. Die Finanzkontrollen der Gemeinwesen führen regelmässig und systematisch Prüfungen zur Recht- und Ordnungsmässigkeit des Verwaltungshandelns durch. Aus der Vielfalt möglicher Prüfungsgegenstände wird nach den Kriterien der Wesentlichkeit, des vorhandenen Risikopotentials sowie aufgrund besonderer Erwartungen der Öffentlichkeit oder des Gesetzgebers eine Auswahl getroffen. Die Finanzkontrollen werden, soweit dies in jüngerer Vergangenheit nicht bereits schwerpunktmässig erfolgt ist, in geeigneter Form die Vollständigkeit und die Rechtmässigkeit der den öffentlichen Gemeinwesen zustehenden Einnahmen aus Organentschädigungen von selbständigen privat- oderöffentlich-rechtlichen Institutionen verifizieren.


Umfassende rechtliche Grundlagen zur Steuerung und Kontrolle von Beteiligungen im Sinne von verbindlichen „Public Corporate Governance“-Richtlinien bestehen erst in wenigen öffentlichen Gemeinwesen. In einigen Kantonen und Städten sind derzeit solche in Erarbeitung. Über die Frage der Entschädigung von Exekutivmitgliedern in Organen von rechtlich selbständigen Einheiten hinaus stehen insbesondere im Fokus:

 

  • die Sicherstellung der öffentlichen Aufgaben
  • die Wahrung der Eigentümerinteressen
  • die Risikoexposition.


Von hoher Bedeutung ist in jeder Hinsicht die Forderung nach Transparenz und umfassender Rechenschaftslegung der von Gemeinwesen beherrschten selbständigen öffentlichen oder privaten Institutionen.


Zürich, 16. Januar 2014
Fachvereinigung der Finanzkontrollen
Martin Billeter, Präsident

____________________________________

1 Die Fachvereinigung der Finanzkontrollen ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Mitglieder der Fachvereinigung

sind die Finanzkontrollen öffentlicher Verwaltungen der deutschsprachigen Schweiz und des Fürstentums
Liechtenstein, vertreten durch ihre Vorsteherinnen und Vorsteher.
Die Fachvereinigung bezweckt:
a) Informations- und Erfahrungsaustausch auf dem Gebiete der Revision öffentlicher Verwaltungen
b) Austausch fachbezogener Informationen
c) Weiterbildung durch Kurse und Tagungen
d) Ausarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung der Finanzaufsicht
e) Erarbeitung von Stellungnahmen.

 

 
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Allgemeines

19.12.2013


Direktion EFK wieder komplett  
 

 

 

 

 

 

Die Eidg. Finanzkontrolle hat Brigitte Christ zur neuen Vizedirektorin ernannt. Zusammen mit Michel Huissoud und Eric-Serge Jeannet gehört sie ab 1. Januar 2014 zur Geschäftsleitung der EFK.

 

Als Leiterin der Prüfbereiche ist Brigitte Christ zuständig für die Beziehung zu den Geprüften, das Erstellen der Risikoanalyse und die Konzeption des Prüfprogrammes. In dieser Funktion ist sie ebenfalls zuständig für die Kooperation mit den bundesinternen Finanzinspektoraten und den kantonalen Finanzkontrollen.

 

Die Fachvereinigung gratuliert Brigitte Christ ganz herzlich zu dieser Ernennung und wünscht ihr für ihre neue Aufgabe alles Gute, Erfolg und Befriedigung. Die ausführliche Medienmitteilung der EFK ist unter www.efk.admin.ch einsehbar.

 

 
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Allgemeines

25.09.2013


Wahl zum Direktor der EFK  
 

 

 

 

 

 

Am 25. September 2013 hat die Vereinigte Bundesversammlung die vorgängig bereits vom Bundesrat erfolgte Wahl von Michel Huissoud zum Direktor der Eidgenössischen Finanz-kontrolle für die Amtsdauer 2014 bis 2019 bestätigt. Michel Huissoud erhielt 221 von 236 gültigen Stimmen. Der Vorstand der Fachvereinigung der Finanzkontrollen gratuliert Michel Huissoud ganz herzlich zu dieser ehrenvollen Wahl und wünscht ihm alles Gute, Erfolg und Befriedigung in seinem neuen Amt.

 

 
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Erfa-Tagung

17.01.2013

 

Rechnungslegungsrecht
 
 

In einem umfassenden Referat informierte Prof. Dr. Reto Eberle über die Neuordnung des Rechnungslegungsrechts im Obligationenrecht. Mit seinem sowohl wissenschaftlichen Bezug (Lehrstuhl für Auditing und Internal Control an der Universität Zürich), als auch aufgrund seiner Praxiserfahrung (Partner bei KPMG) gelang es Reto Eberle in anschaulicher und fundierter Weise die Anwesenden auf die anstehenden Anpassungen zu sensibilisieren.

 

Zusammenfassend wurden als Verbesserungen genannt:

  • Differenzierung der Anforderungen nach Unternehmensgrösse
  • Erfordernis der Geldflussrechnung und des Lageberichts sinnvoll für grössere Unternehmen
  • Aufnahme des Konzepts der anerkannten Standards zur Rechnungslegung ins Gesetz ist zu begrüssen
  • Regelungen sind steuerneutral ausgestaltet
  • Minderheitenschutz wurde gestärkt.

 

Wenig begeisternd seien jedoch die folgenden Aspekte:

  • Transparenz wurde nicht massgeblich erhöht
  • Modernisierung der Konzernrechnungslegung ist gescheitert.

 

 
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Erfa-Tagung

17.01.2013

 

Planung und Risikoanalyse der Finanzkontrollen

 
 

Beiträge aus dem Kreis der Mitglieder zu Planungs- und Risikoanalysethemen bildeten den zweiten Schwerpunkt der Erfa-Tagung der Fachvereinigung vom 17. Januar 2013. Die drei Referate von Kollegen der Finanzkontrollen der Stadt Zürich sowie der Kantone Bern und Zürich zeigten, dass „verschiedene Wege nach Rom führen“. DIE Lösung, welche exklusiv als „richtig“ bezeichnet werden kann, besteht nicht. Ziel war es, den Erfa-Teilnehmern Möglichkeiten aufzuzeigen wie Planung und Risikoanalyse konzeptionell gestaltet werden könnten. Die Referate lieferten diverse Denkanstösse, welche im Rahmen der zweifellos vielerorts bestehenden Entwicklungsabsichten unterstützend sein könnten. Die Präsentationen sind im Memberteil dieser Homepage einsehbar.

 

 
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